Allgemeine Geschäftsbedingungen des WellnessClub No6
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des WellnessClub No6.
1. Hausordnung / AGB´s
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im WellnessClub No6 als auch bei Vertragsabschluss in der Vertragsmappe ausgehändigt ist. Die AGB´s sind im WellessClub No6 einzusehen.
2. Mitgliedsvertrag und Kündigung
a.) Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder vom Wellnessclub No6 spätestens 12 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Vertragsdauer. Bei einem Vertrag, der 12 Monate überschreitet, beträgt die Verlängerung entgegen der Vertragsgestaltung jeweils 12 Monate.
b.) Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber WellnessClub No6 in Textform zu erklären. Sie schaffen für sich und uns klare Verhältnisse, wenn Sie entweder die Kündigung bei einem/r unserer Mitarbeiter/innen abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen oder wenn Sie die Kündigung per Einschreiben gegen Rückschein versenden.
c.) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch den WellnessClub No6 zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn WellnessClub No6 nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.
d.) Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zeit einen Mitgliederausweis ausgestellt wird und ihm der Zutritt zum Studio gestattet wird, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings.
3. Sonderregelungen
Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit, die eine Dauer von 4 Wochen überschreiten werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt WellnessClub No6 dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Der Vertragsgegenstand bleibt dabei erhalten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt einmalig 9,90 €.
4. Weisungsbefugnis
Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
5. Zahlung des Mitgliedsbeitrages
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag wird aller zwei Wochen vom Auftragsgeberkonto abgebucht, soweit vertraglich nicht anders geregelt. Anfallende Beiträge wie die Servicegebühr werden zu Vertragsbeginn vom Auftragsgeberkonto abgebucht.
Der WellnessClubNo6 behält sich vor, die Mitgliedschaftsbeiträge den gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen anzupassen.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist WellnessClub No6 berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig.
6. Mitbringen von Getränken
Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke, allerdings nicht in Glasflaschen, in das Studios mitzubringen.
7. Haftungsbeschränkung
Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt WellnessClub No6 keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen.
Wellnessclub No6 ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
Wellnessclub No6 schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von WellnessClub No6 oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WellnessClub No6 beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WellnessClub No6 oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WellnessClub No6 beruhen.
8. Personenbezogene Daten
WellnessClub No6 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst WellnessClub No6 Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.